Datenschutzbeauftragter
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Anforderungen an den
Datenschutzbeauftragten
Um den Anforderungen der Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden, ist eine entsprechende Fachkunde Voraussetzung, die durch eine umfassende Schulung und regelmäßige Weiterbildungen erlangt werden kann. Der Vorteil einen eigenen Mitarbeiter auszubilden, kann darin bestehen, dass sich dieser mit den Geschäftsabläufen auskennt und mit dem Unternehmen bereits vertraut ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter garantiert Ihnen hingegen auf einfachem Wege das Know-how und die Erfahrung rund um alle Fragen und Aufgaben des Datenschutzes und Sie müssen sich nicht um Aus- und Fortbildungen kümmern. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter ernannt werden soll, bilden wir ihn aus und coachen ihn. Wir stehen Ihnen aber auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Referenzen nennen wir gerne im persönlichen Gespräch.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragen sind durch den Artikel 37 der DSGVO vorgegeben.
- Beratung und Unterrichtung der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Personen
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften sowie der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde